Konkret und notwendig

Andrea Mayer-Edoloeyi präsentiert die Frauenstudie der IG Kultur Vorarlberg

Die IG Kultur Vorarlberg führte eine von der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg finanzierte Studie durch, die, ausgehend von den zahlreichen Analysen der Situation von Frauen im Kulturbereich, das Ziel hatte, Vorschläge für die Verbesserung der (Produktions- und Rezeptions-)Bedingungen für Künstlerinnen und Kulturarbeiterinnen in Vorarlberg zu erarbeiten. Mittels profunder Recherchen – auch bezugnehmend auf die Aktivitäten von KUPF und FIFTITU% in Oberöstereich – und im Rahmen von öffentlichen Expertinnenworkshops und Diskussionsveranstaltungen entstand in den letzten eineinhalb Jahren so ein sehr umfassender Maßnahmenkatalog , der im Jänner 2005 der Öffentlichkeit vorgestellt wurde.

Breiter Kontext ….
Viele Maßnahmen, die grundsätzlich die Situation von Frauen verbessern würden, würden auch kulturschaffenden Frauen nützen. Darum steht die Umsetzung des 1997 von mehr als 600.000 Personen unterzeichneten Frauenvolksbegehrens ganz voran, im Abschnitt „Soziales & Arbeit“ wird die Notwendigkeit einer Grundsicherung und eines Mindestgehalts betont, weil es gerade Frauen sind, die oft trotz Erwerbsarbeit ihre Existenz nicht alleine sichern können. Wichtig ist auch eine antirassistische Grundorientierung, so sollen sich Vergaberichtlinien öffentlicher Gelder nicht nur an feministischen, sondern auch an antirassistischen Gesichtspunkten orientieren.

… und viele konkrete Forderungen

Detailreich geht es in der Studie um verbesserte Rahmenbedingungen für kulturschaffende Frauen. Die Studie differenziert kurz-, mittel- und langfristige Forderungen. Viele Maßnahmen können ohne Vorlaufzeit, teils auch ohne Mehrbelastung der öffentlichen Hand in Vorarlberg direkt umgesetzt werden.
Die Umsetzung steht an

Derzeit lädt das Land Vorarlberg Kulturschaffende zur Stellungnahme zur Frauenstudie der IG Kultur Vorarlberg ein. Wir dürfen gespannt sein, welche Punkte und wie konkret diese umgesetzt werden. Vor allem ist es eine Frage, wie lange dieser Prozess dauert und ob es ebenso mühsam wird wie in Oberösterreich. Deutlich wird in der Studie einmal mehr, dass ein Bundesland sehr viele Möglichkeiten hat, kulturpolitisch gestaltend für eine Symmetrie der Geschlechter tätig zu werden.

Andrea Mayer-Edoloeyi

MASSNAHMEN.

Frauenstudie der IG Kultur Vorarlberg. Juliane Alton, Sabine Benzer
http://www.igkultur-vbg.at/ mit Downloadmöglichkeit der Studie
– Umsetzung des Frauenvolksbegehrens
– Umsetzung von Gendermainstreaming im Kulturbereich

1. Quoten

  •  

Die paritätische Besetzung von Jurien, Beiräten, Kommissionen muss verbindlich sein.
Bei Postenbesetzungen gilt es, vor allem im Bereich leitender Funktionen auf einen Frauenanteil von mindestens 50% zu kommen. Budgetquoten sind einzuführen: mindestens 50% der Mittel in jedem Förderbereich müssen Frauen zukommen.

  • 2. Richtlinien

Vergabekriterien müssen neu definiert werden, wobei feministische und antirassistische Gesichtspunkte dominieren, sowie das Prinzip der Selbstrepräsentation gewährleistet ist. Die Diskussion über die hinter Vergabekriterien stehenden Werte muss offen geführt werden.

  • 3. Transparenz

 

Informationspflicht statt Amtsverschwiegenheit, klare Fristen für die Abwicklung von Förderungen, öffentliche Kommissionssitzungen und klare statistische Daten zu Förderung von Frauen im Kunst- und Kulturbereich.

 

  • 4. Altersgrenzen

Abschaffung der Altergrenzen im Zusammenhang mit bestimmten Förderungen. Sie schließen vor allem Frauen aus.

  • 5. Geschlechtergerechte Sprachregelung
  • 6. Begutachtung von Gesetzen und Gesetzesnovellen

Interessenvertretungen sind zeitgerecht in Begutachtungsverfahren einzubinden

  • 7. Durchführungsbestimmungen

     

  • Die Gesetze sind durch Verordnungen (Durchführungsbestimmungen) zu ergänzen, welche die Frauenförderung für die VerwaltungsbeamtInnen unmissverständlich festschreiben.

 

  • 8. Verwertungsgesellschaften
    Auch für staatlich kontrollierte Monopolbetriebe (z.B. Verwertungsgesellschaften) müssen die Prinzipien der Frauenförderung gelten.

 

  • 9. Grundeinkommen

Eine menschenwürdige soziale Absicherung ist leistbar und notwendig.

  • 10. Mindestgehalt

1.200 Euro Mindestgehalt für alle erwerbstätigen Menschen statt Lohndumping und McJobs

 

  • 11. Sozialversicherung

Alle Erwerbstätigen sollen voll versichert sein, im Fall von KünstlerInnen ist eine Übernahme eines Quasi-Dienstgeberbeitrags durch Verwerter und Staat erforderlich.

  • 12. Mindeststandards für Kulturschaffende, wenn sie geförderte Veranstalter in Anspruch nehmen
  • 13. Arbeitsmarktservice

 

Aufgaben des AMS: Vermitteln, Bezüge auszahlen und die gezielte Förderung von Arbeitsplätzen.

  • 14. Verstärkte Unterstützung von kulturschaffenden Frauen in der Ausbildung; Landesstipendien
  • 15. Abschaffung der Studiengebühren
  • 16. Weiterbildungsscheck
  • 17. Diskurs! Regelmäßige öffentliche Diskussionsveranstaltungen zu Fragen der Diskriminierung
  • 18. BeamtInnen mit GM-Kompetenz ausstatten
  • 19. Starke Interessenvertretung
  • 20. Servicestelle für Beratung
  • 21. Mehr und bessere Arbeits- und Präsentationsräume für kulturschaffende Frauen
  • 22. Technik-Pool einrichten
  • 23. Freie unabhängige Medien unterstützen
  • 24. Netzwerkbildung unterstützen
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