Speichern, vergüten, verteilen

Das UrheberInnen-Recht ist novelliert! Es hat aber – genauso wie die neue „Speichermedienvergütung“ – auch jetzt nichts mit Fair Pay im Kunst-, Kultur- und Medienbereich zu tun.

Am 7. Juli hat der Nationalrat mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Novelle zum Urheberrechtsgesetz verabschiedet, die am 1. Oktober in Kraft treten soll. Nun heißt die «Leerkassettenvergütung» also «Speichermedienvergütung» und betrifft Festplatten, Sticks, Smartphones und was es noch alles an digitalen Datenträgern gibt.

Das funktioniert so: Ein kleiner Prozentsatz des Verkaufspreises je «Speichermedium» wird, wie zuvor beim Verkauf von «Leerkassetten», vom Elektronikhandel als «Vergütung» auf den Verkaufspreis draufgeschlagen und an die Verwertungsgesellschaften der Text-, Bild- und Ton- rbeiterInnen abgeführt. Die Verwertungsgesellschaften wiederum müssen damit zur Hälfte Fonds speisen, die der Förderung sozialer und kultureller Einrichtungen dienen («SKE-Fonds»), und den Rest der Einnahmen an jene UrheberInnen weitergeben, die bei ihnen Mitglieder sind. Die KonsumentInnen von «Speichermedien» haben quasi das Recht «gekauft», Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke auf diesen Medien zu speichern und die Werke privat zu nutzen – nicht jedoch, wenn die Werke aus offensichtlich illegalen Quellen stammen. Was immer das heißt …

Soweit so naja. Es war hoch an der Zeit, aus den (gar nicht mehr vorhandenen) «Leerkassetten» im Gesetzestext digitale Datenträger zu machen. Den Verwertungsgesellschaften schreibt die Novelle immerhin kleine Pflichten vor, die die Gebarung bei der Verwendung der «Speichermedienvergütung» transparenter als bisher machen sollen. Und das «Zitatrecht» ist ausgeweitet worden. Und für WissenschaftlerInnen gibt es ein gelockertes Zweitverwertungsrecht.
Aber jenseits dieser minimalen Anpassungen ans 21. Jahrhundert ist in den letzten fünfzehn, zwanzig Jahren aus dem ursprünglich noch ganz gut vermittelbaren UrheberInnen-Recht (UR), das im Grunde vor allem bestimmte, wer in welcher Form (künstlerische, wissenschaftliche und journalistische) Werke zu Geld machen darf, ein Konglomerat aus Rechtsmaterien geworden, das kaum mehr zu beschreiben ist: Das geht von Verlagen über Social Networks bis hin zu Suchmaschinen, deren Umgang mit geschützten Werken geregelt sein will. Oder auch nicht. Denn eine Frage stellt sich ja ständig: Wie sollen Verletzungen des UR überhaupt geahndet werden?

Bisher drehte sich die Debatte um die Vorratsdatenspeicherung, um scheinbar allgegenwärtige RaubkopiererInnen, um das Phänomen des anwaltlichen Abmahn(un)wesens durchschnittlicher YoutuberInnen und Urlaubs-BloggerInnen, um Kunstformen wie Sampling, Remix, Found Footage usw. usf. Um alle diese und viele weitere Fragen hat sich die österreichische Regierung mit ihrer  Novelle jetzt aber herumgedrückt.

Im Internetzeitalter geht das UR praktisch alle an, und neue Alltagshandlungen von UserInnen haben «das Internet» (von so Teufelswerk wie Creative Commons ganz zu schweigen) zum Feindbild altmodischer UrheberInnen und ihrer Vertretungen gemacht. Hilflosigkeit angesichts neuer Techniken hat in aggressives Lobbying und populistische Losungen umgeschlagen  – speziell zwei Lobby-Gruppen begaben sich 2012 in Position: «Kunst hat Recht» (finanziert von den Verwertungsgesellschaften) und die «Plattform für ein modernes Urheberrecht» (gebildet vom Elektronikhandel). Vollkommen antagonistisch verlangten die einen die «Festplattenabgabe» und sagten die anderen «Nein zur Handy- und Computersteuer». Diese beiden finanzstärksten und lautesten Lobby- Gruppen waren die einzigen, die von der Regierung in die Beratungen zum Gesetzesentwurf laufend einbezogen wurden. «Gewonnen» hat der Elektronikhandel: Die Einnahmen aus der «Speichermedienvergütung » müssen in jedem Jahr nur so lange an die Verwertungsgesellschaften abgeführt werden, bis 29 Millionen Euro erreicht sind. Das nennt sich «Deckelung».

Hat das alles nun noch irgendetwas mit den miserablen Einkommensverhältnissen der meisten Text-, Bild- und Ton-ArbeiterInnen zu tun? Kaum. Um hier Besserung zu schaffen, hätte das von Interessengemeinschaften seit Jahren geforderte UrheberInnen-Vertragsrecht eingeführt werden müssen. Denn die «Speichermedienvergütung» hat, entgegen den Behauptungen der Lobby-Gruppe «Kunst hat Recht», nichts mit Fair Pay im Kunst-, Medien- und Wissenschaftsbereich zu tun – das sind Peanuts. Einmal mehr zeigt somit die aktuelle Novelle: Das UR ist der falsche Hebel, um die bescheidenen Einkommensverhältnisse der Masse der Text-, Bild- und Ton-ArbeiterInnen zu verbessern.

 

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