Medien sprechen von sich selbst gern als „vierte Gewalt“ im Staat, die den Mächtigen auf die Finger schaut. Und tatsächlich erkennt das Recht diese besondere Funktion von Journalist*innen an, indem etwa das Redaktionsgeheimnis vor Zugriff durch Behörden schützt. Pressefreiheit ist ein hohes Gut.
Doch wer schaut den Medien bei ihrer Arbeit auf die Finger? Negative Berichterstattung kann Firmen versenken, politische Karrieren beenden oder den guten Ruf einer Person zunichtemachen. Das bedeutet viel Verantwortung. Welche Konsequenzen gibt es, wenn diese Macht missbraucht wird?
Das Medienrecht ermöglicht Klagen gegen Medien – gewinnen die Kläger*innen, drucken Zeitungen schwarz umrandete Kästen mit einer „Gegendarstellung“, in der der erwähnte Sachverhalt “geradegerückt” wird. Doch das erfolgt meist lange nach der Erstveröffentlichung des Berichtes, und ändert wenig an bereits gesetzten Narrativen. Außerdem erlaubt das Medienrecht Entschädigungsforderungen bei beleidigender, nicht von Tatsachen gedeckter Berichterstattung. Das mag im Einzelfall ein notwendiges Korrektiv sein, wird aber leider nicht selten zur Einschüchterung von Journalist*innen genutzt.
Kurzum: Das Recht allein ist keine gute Kontrollinstanz für die Arbeit von Medien.
Umso wichtiger ist der Presserat, in dem Journalist*innen über die Einhaltung selbst gesetzter Normen aus dem Ehrenkodex der Presse wachen. Der Presserat kann keine Strafen verhängen. Jedoch kann jede*r Beschwerden bei ihm einbringen. Die Entscheidungen, die der Presserat trifft, macht er öffentlich, gleichsam als Mahnung an das betroffene Medium und als Leitfaden für andere.
Ebenso wichtig ist Medienjournalismus – die Berichterstattung von Medien über Medien. Einen herausragenden Beitrag leistet in Österreich ein Blog, der bislang hauptsächlich ehrenamtlich und unter Mitwirkung von Journalismus-Studierenden betrieben wird. Kobuk berichtet sachkundig und mit Fakten untermauert über Zeitungsenten und verzerrte Berichterstattung. Diese Kontrollarbeit ist aufwändig und verdient weitaus mehr Beachtung.