KUPF OÖ vs. AKM

Fehlende Transparenz: Warum die KUPF OÖ ein Verfahren gegen die AKM anstrengt.

Die AKM ist ein wichtiger Bestandteil des Kunst- und Kultursektors: Sie hebt Tantiemen ein – von Nutzer*innen von Kunstwerken –, um sie an die richtigen Urheber*innen dieser Kunstwerke auszuzahlen.

So weit, so wichtig, so gut. In der Praxis flucht so mancher Kulturverein über die AKM. Und die Intensität der Beschwerden, die bei uns einlangen, hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die KUPF OÖ hat daher nun ein Verfahren gegen die AKM bei der Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften, einer Behörde innerhalb des Justizministeriums, angestrengt. Zuerst aber zu den Hintergründen: In den letzten Jahren haben umfangreiche Umstrukturierung der AKM zu zwei neuen Problemen geführt, die schon länger bestehende Missstände noch einmal verschärfen:

  1. Entpersonalisierung
    Hat die AKM früher in sieben Bundesländern eigene Anlaufstellen betrieben, mit Mitarbeiter*innen, die die regionale Szene durchaus gut kannten, wurde 2024 der Betrieb in Wien zentralisiert. Die „kleinen“ Veranstalter*innen haben nun keine regional verankerten, persönlichen Ansprechpartner*innen mehr, sondern müssen sich bei Problemen an ein „Community Team“ wenden. Waren früher Fragen rasch und kompetent geklärt, versanden Anfragen nun oft, werden spät beantwortet und Basisinformationen müssen immer wieder neu erklärt werden.
  2. Schlechte Automatisierung
    Keine Frage: Die AKM muss jährlich laut eigenen Angaben 60.000 Veranstaltungen abrechnen, keine einfache Aufgabe. Die AKM hat daher versucht, die Rechnungserstellung mehr zu automatisieren, laut eigener Aussage auch per KI. Das klappt aber nicht immer so, wie erwünscht: Rätsel- und fehlerhafte Abrechnungen haben in den letzten Jahren vermehrt dazu geführt, dass wir KUPF-Mitgliedern zu Rechnungseinsprüchen raten mussten – mit der Folge, dass die AKM auch in allen Fällen eine Rechnungskorrektur durchgeführt hat (ohne Erklärung oder gar Entschuldigung).

Die fehlende Transparenz

Dadurch ist ein Problem deutlich drängender geworden: Die legendäre Intransparenz der AKM. Diese existiert auf allen Seiten – wir hören sowohl regelmäßig Beschwerden von Musiker*innen, als auch von den Veranstalter*innen. Durch die höhere Fehlerquote bei der Rechnungslegung mit gleichzeitigem Abschaffen persönlicher Ansprechpartner*innen ist die Situation für Veranstalter*innen mittlerweile untragbar geworden.

Dies äußert sich besonders bei der Rechnungslegung. Dazu muss man wissen: Es gibt verschiedene Abrechnungsarten für Veranstaltungen. Die häufigsten beiden sind die Abrechnung nach Eintrittseinnahmen sowie die Abrechnung nach Fassungsraum, eine dritte – eher seltene – ist jene nach Gesamtgagenhöhe. Bei allen Abrechnungsarten müssen der AKM die zugrunde liegenden Informationen vorgelegt werden. Weiters gelten für Mitglieder der KUPF OÖ über einen Rahmenvertrag vergünstigte Konditionen von 14-40% Rabatt, je nach Abrechnungsmethode.

Nun sind diese Informationen allerdings auf der Rechnung nicht enthalten. Die Veranstalter*innen wissen also nicht, welche Abrechnungsmethode verwendet wird, geschweige denn welcher Preis, Ticketinfos oder Fassungsvermögen für die Berechnung verwendet wurden. Auch ob unser Rabatt abgezogen wurde, ist nicht angeführt. Wie die AKM auf den konkreten Rechnungsbetrag kommt, bleibt am Ende also immer unklar.

Was wir bisher getan haben

Wir haben daher letztes Jahr einen Arbeitsschwerpunkt zur AKM beschlossen. Zuerst haben wir es mit bilateralen Gesprächen versucht und die AKM ersucht, die folgenden Kriterien auf den Rechnungen anzuführen:

  1. Berechnungsmethode
  2. Verwendete Berechnungskriterien
  3. Angewandter Rabatt

Die etwas erstaunliche Auskunft war: Die Daten fehlen auf der Rechnung, weil das intern verwendete Berechnungssystem zwar die Daten hat, aber das Rechnungslegungssystem (also jenes, dass das PDF generiert) die Anzeige dieser Daten halt nicht einprogrammiert hat.

Wir haben daher gemeinsam mit Kolleg*innen von der Kulturvernetzung Niederösterreich im Frühjahr eine Umfrage unter unseren Mitgliedern durchgeführt. Das Ergebnis hat unsere anekdotischen Erfahrungen qualitativ belegt: Das mit Abstand meistgenannte Problem mit der AKM war die fehlende Transparenz bei den Abrechnungen:

Dementsprechend vernichtend ist auch die Zufriedenheit der Veranstalter*innen mit der AKM:

Auch die Antworten im offenen Teil der Erhebung haben klar gezeigt, wo das größte Problem liegt, denn sehr häufig werden dort mit der Nennung der Begriffe “Transparenz” und “Berechnung” diese Abläufe bemängelt.

Daraufhin haben wir gemeinsam mit der Kulturvernetzung Niederösterreich einen Termin bei zwei Vorstandsmitgliedern der AKM wahrgenommen und ihnen die Ergebnisse unserer Umfrage mitgeteilt. Uns wurde durchaus Verständnis signalisiert und versprochen, dass man das in den internen Gremien vorbringen werde. Als Deadline haben wir Ende August vereinbart. Zwar wurde intern das Thema schon besprochen, eine konkrete Zusage, dass unsere Forderung nach korrekter Rechnungslegung erfüllt wird, haben wir aber noch immer nicht.

Die Verfahren

Wir haben daher im Oktober als KUPF OÖ ein bzw. zwei Verfahren gegen die AKM eröffnet. Da die AKM ein Monopol verwaltet, ist sie der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften unterworfen, einer Behörde innerhalb des Justizministeriums.

Wir haben dieser Behörde die oben ausgeführte Problemlage geschildert. Das hat zwei Verfahren ausgelöst:

Erstens hat die Behörde ein Vermittlungsverfahren eingeleitet (§ 64 VerwGesG 2016). Dabei wird im Sinne einer Mediation versucht, ein Einvernehmen zwischen uns und der AKM herzustellen. Das Verfahren ist beiderseits freiwillig und endet nicht in einem Bescheid oder einer anderen förmlichen Anordnung der Aufsichtsbehörde. Wir wären dazu natürlich bereit gewesen. Allerdings hat die AKM in einer Stellungnahme an die Aufsichtsbehörde eine Teilnahme an dem Vermittlungsverfahren abgelehnt. Die Begründung der AKM laut Aufsichtsbehörde: Die AKM sähe „keinen geeigneten Anlassfall“. Dennoch will die AKM der Behörde ein Stellungnahme zukommen lassen.

Zweitens prüft die Behörde nun von sich aus Verstöße der AKM gegen das Verwertungsgesellschaftengesetz (VerwGesG) 2016 , basierend auf unserer Beschwerde. Diese Prüfung, ob dadurch tatsächlich gegen das VerwGesG 2016 verstoßen wird, ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Wir haben hier allerdings keine Parteistellung und auch keinen Anspruch auf ein Tätigwerden bzw. auf ein bestimmtes Ergebnis (§ 69 Abs 4 VerwGesG 2016). Sollte es hier ein Verfahren geben, wird dazu ein Bescheid auf der Website der Behörde veröffentlicht.

Kurzum: Wir arbeiten hart daran, dass die AKM endlich ordentliche Rechnungen für unsere Mitglieder – und dadurch auch für alle Veranstalter*innen in Österreich – ausstellt.

Wer die Arbeit der KUPF OÖ unterstützen will: Spendet uns (steuerlich absetzbar!), schließt ein Abo der KUPFzeitung ab oder werdet mit eurem oberösterreichischen Kulturverein Mitglied, falls ihr das noch nicht seid. Danke!

Die Langversion des Beitrags sowie die Ergebnisse der Mitgliederumfrage finden Sie auf kupf.at/blog.

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