Der österreichischen Verwaltung – und dem österreichischen Journalismus – steht eine Umwälzung bevor. Ausgangspunkt dafür ist eine Gesetzesänderung. Seit 1. September 2025 gibt das Informationsfreiheitsgesetz jedem Menschen in Österreich das Recht, von Behörden Dokumente anzufragen. Dadurch könnte Vieles öffentlich werden, das bisher unter Verschluss gehalten wird – etwa Unterlagen über Widmungen auf den Grundstücken von Gemeindepolitiker*innen, die Verteilung von Kulturförderungen, oder sogar die Chats von Beamt*innen und Minister*innen.
Für den Journalismus bedeutet es – zumindest im Ansatz – eine Umkehr der Verhältnisse. Bislang war man mit Informationsbegehren oft Bittsteller*in und wurde einfach mit Auskunftsverweigerung abgespeist: Berüchtigt ist etwa der Pressesprecher eines früheren Bundeskanzlers, der nie zitiert werden wollte, aber gern “off record” den Journalist*innen erklärte, was aus seiner Sicht in der Zeitung stehen sollte. Solchen voraufklärerischen Tendenzen steht künftig die Möglichkeit entgegen, auf den gesetzlichen Anspruch auf Unterlagen zu verweisen. Anfragen können formlos per E-Mail gestellt werden, auch hilft die Plattform FragdenStaat.at bei der Formulierung. Wird die Herausgabe verweigert, muss es gute, klar im Gesetz festgehaltene Gründe geben. Erscheinen jene der Antragsteller*in nicht plausibel genug, kann sie vor das Verwaltungsgericht ziehen. Das ist eine gewisse Hürde, kostet in Österreich aber im Prinzip nur 50 Euro Verwaltungsgebühr.
Wie Journalist*innen, aber auch NGOs, Forscher*innen und Private dieses neue Recht nutzen werden, lässt sich noch nicht mit Sicherheit sagen. Das Potential ist aber groß. Je mehr das neue Recht, das auch im Bundesverfassungsgesetz verankert wurde, genutzt wird, desto besser – die Behörden werden sich an kleine Aufsässigkeiten der Menschen gewöhnen müssen. Die Offenheit wird Österreich guttun.