Freie Kulturarbeit ist fast immer von unsicheren, prekären und selbstausbeuterischen Arbeitsbedingungen gekennzeichnet. Doch Prekarisierung wird zunehmend auch in institutionellen Kunstund Kulturhäusern alltäglich: Freie Dienst- und Werkverträge ersetzen immer öfter klassische Anstellungsverhältnisse — selbst dort, wo die juristischen Umstände dies kaum rechtfertigen.
Die unter Subventionsdruck geratenen Museen, Theater und Veranstaltungshäuser sehen sich gezwungen, zu Lasten ihrer Mitarbeiterinnen Geld einzusparen – schließlich gilt es mittlerweile als Standard, dass „Honorare“ nicht ins Personalbudget gerechnet werden, sondern als temporäre Projektausgaben gelten. Das schaut zwar gut im Budget aus, ist aber verhängnisvoll für diejenigen, die immer und immer wieder diese temporären Honorare stellen müssen. Denn die billigen freien Dienstnehmerinnen sind mit vielen Nachteilen konfrontiert: Sie gelten der Finanz als selbstständige Unternehmerinnen und müssen ihr Einkommen selbst versteuern; sie haben kein Recht auf Krankenstand, auf bezahlten Urlaub oder Abfertigungen. Meist stehen sie außerhalb der Kollektivverträge, haben keine Interessenvertretung und sind schnell kündbar, wenn sie aufmüpfig oder kritisch werden. Der angebliche Vorteil der freien Zeiteinteilung entpuppt sich in der Praxis oft als Farce – sie müssen genau dann arbeiten, wann es der Dienstgeber für notwendig erachtet, zu einem festgesetzten Stundenlohn. Auch spät abends oder am Feiertag. Freie Dienstverträge gelten deshalb oft zurecht als Armutsfalle.
Es ist eine Schande, dass auch die oberösterreichischen und Linzer Einrichtungen diesem Trend zu folgen scheinen. Im Ars Electronica Center konnten vor einigen Jahren die einfachen Mitarbeiterinnen erst mit massiven juristischen Drohungen und dem Schritt an die Öffentlichkeit eine Legalisierung ihrer Arbeitsverhältnisse erreichen. Bei Linz09 wurden Mitarbeiterinnen erst auf Druck der Gebietskrankenkasse angestellt. Im Offenen Kulturhaus OÖ wurden die gesetzlichen Urlaubsansprüche erst nach Selbstorganisation der betroffenen Ausstellungsbetreuerinnen gewährt. Diese und weitere Beispiele werfen ein schlechtes, aber bezeichnendes Licht auf die offiziellen Einrichtungen des Landes bzw. der Landeshauptstadt. Verantwortung dafür tragen letztendlich nicht nur die Leiter dieser Häuser, sondern auch die Verwaltung und gewählte Politikerinnen, die diese Praxen gerne „übersehen“ oder gar forcieren.
Die nächste spannende Entwicklung könnte im Ursulinenhof bzw. im Offenen Kulturhaus anstehen. Die geplante Zusammenlegung der beiden Landeseinrichtungen mit dem Argument des Sparzwanges sowie hartnäckige Gerüchte über juristisch zumindest fragwürdige „freie“ Dienstverhältnisse geben Anlass zur Sorge. Doch auch die Interessenverbände sowie die Betroffenen scheinen langsam aus der Starre zu erwachen, sie beobachten die Entwicklungen genau und beginnen, gemäß dem Zeitgeist, sich zu empören. Es besteht also noch Hoffnung: Denn das Land OÖ, seine Institutionen und sein Kulturreferent, Landeshauptmann Pühringer, sollten eigentlich Garanten für faire und und dem Geist der Arbeitsgesetze entsprechende Beschäftigungsbedingungen sein – anstatt zu stillen Förderern neoliberaler und armutsfördernder Ausbeutungsverhältnisse zu werden.