1. Mai: Halstuch-Strafbescheid aufgehoben!
Bündnis gegen Polizeigewalt – Für Demonstrationsfreiheit Presseerklärung 16.02.10 1. Mai: Halstuch-Strafbescheid aufgehoben! 34jähriger sollte 90 Euro Strafe wegen eines eingesteckten Halstuches zahlen Am 17.09.2009 wurde Günther Z. im Rahmen der Prozesse zum 1. Mai in Linz vom Vorwurf des „Widerstands gegen die Staatsgewalt“ freigesprochen. Er war einer der fünf Verhafteten der Maidemonstration. Z. staunte nicht schlecht, als nach seinem Freispruch und mehr als 5 Monate nach den Ereignissen vom 1. Mai eine mit 7.10.2009 datierte Strafverfügung ins Haus flatterte, wonach er 90 Euro Strafe zahlen sollte, weil er bei seiner Festnahme ein Halstuch eingesteckt hatte. Für die Bundespolizeidirektion Linz eine „Vorbereitungshandlung für eine Vermummung“. Der ORF berichtete über den bizarren Vorfall (http://ooe.orf.at/stories/396652/) Rechtsanwalt Mag.