Vermehrt wird vor K.O.-Tropfen gewarnt– auch Veranstaltungen der Freien Szene in OÖ sind nicht davor gefeit. Zum Missbrauch von K.O.-Tropfen gibt es kaum Zahlen und eine hohe Dunkelziffer. Sich häufende Erfahrungsberichte weisen darauf hin, dass dieser Missbrauch in den letzten Jahren stark zugenommen hat. Was sind K.O.-Tropfen eigentlich? Wie ist die Gesetzeslage? Und welche Möglichkeiten haben Betroffene? Von Monika Andlinger.
In jedem Fall ein Missbrauch und strafbar
Jemandem K.O.-Tropfen ins Getränk zu geben, ist an sich schon eine Straftat, wobei es keine Rolle spielt, welche Art von Mittel hier verwendet wird, auch nicht, ob es sich um Tropfen oder andere K.O.-Mittel handelt oder ob die Substanz legal beschafft wurde. Dies muss angesichts der vielen Erfahrungsberichte von Betroffenen klargestellt und betont werden: Sobald jemand einer anderen Person heimlich solche Substanzen verabreicht, ist dies gesetzeswidrig und der Tatbestand der Körperverletzung erfüllt. Und dies wahrhaft nicht ohne Grund, denn besonders in Verbindung mit Alkohol besteht Lebensgefahr bei K.O.-Tropfen. Eine zu hohe Dosierung kann zu medizinischen Notfällen bis hin zum Tod führen, doch jede Dosierung stellt, unabhängig von Symptomen und Wirkung, in jedem Fall eine Straftat dar. Eine Person willenlos bzw. bewusstlos zu machen, erleichtert weitere Straftaten, wie etwa die betäubte Person auszurauben oder zu vergewaltigen.
K.O.-Tropfen – ein Sammelbegriff
“K.O.-Tropfen” dient als Sammelbegriff für eine Vielzahl an Substanzen, denen nur die schnell betäubende Wirkung und die kurze Nachweisbarkeit gemein ist. Als K.O.-Mittel können weit mehr als 100 verschiedene Substanzen missbraucht werden. Zu den legal im Internet erwerbbaren Substanzen kommen noch rezeptpflichtige Medikamente wie Benzodiazepine oder Ketamine hinzu, aber auch illegale Rauschmittel wie LSD, Amphetamine, Ecstasy und Kokain. Die meisten dieser Mittel sind nur bis zu 72 Stunden über eine Blut- oder Urinprobe, eventuell über eine Haarprobe, im Körper nachweisbar. Bei der am häufigsten als K.O.-Mittel eingesetzten Gamma-Hydroxybuttersäure (GHB) ist dies sogar nur sechs bis zwölf Stunden möglich. Dass Täter*innen nur schwer überführt werden können, liegt allerdings nicht nur an der kurzen Zeit, in der diese Substanzen nachweisbar sind.
Schnelle Wirkung und gefährliche Symptome
Die Wirkung von K.O.-Tropfen setzt bei jedem Menschen unterschiedlich schnell ein und hält ebenso unterschiedlich lange an. Diese Substanzen verändern die Wahrnehmung und wirken je nach Dosierung euphorisierend, können allerdings sowohl Handlungs- als auch Bewegungsfähigkeit einschränken und in weiterer Folge zu Bewusstlosigkeit oder auch einem tiefen, komaähnlichen Schlaf bis zum Atemstillstand führen. Die fehlende oder bruchstückhafte Erinnerung führt, neben körperlichen Beschwerden wie etwa Vergiftungssymptome, zu enormen psychischen Belastungen. Wie Betroffene schildern, bleibt nach solchen Erinnerungslücken, auch wenn keine sexuellen Übergriffe stattgefunden haben, eine tiefsitzende Unsicherheit zurück. In vielen Fällen stoßen Betroffene auch auf Unverständnis und fehlende Unterstützung – dem gilt es entgegenzuwirken.
Du bist niemals selber schuld!
Besonders in Verbindung mit Alkohol deuten Außenstehende Symptome wie Übelkeit, verschwommenes Sehen, Benommenheit oder Schwindel falsch. Um so wichtiger ist es, bei Verdacht sofort eine Vertrauensperson um Hilfe zu bitten oder Polizei (133) bzw. Rettung (144) anzurufen. Ebenso wichtig ist eine möglichst rasche Abklärung im Krankenhaus durch eine Blut- und eine Urinprobe, auch im Nachhinein. Werden Erinnerungslücken von Symptomen wie Schwindel, Erbrechen oder Kopfschmerzen begleitet, drängt die Zeit für einen Nachweis von K.O.-Tropfen bereits. Hier gilt es, Scham und Schuld den Täter*innen zuzuweisen und keinesfalls die betroffenen Personen zusätzlich damit zu belasten. Diesen obliegt es ohnehin, sich umgehend ärztlich untersuchen zu lassen, auch wenn Anzeichen von körperlicher oder sexueller Gewalt (wie Blutergüsse, Spermaspuren, Schmerzen im Unterleib, zerrissene oder verschwundene Kleidung) fehlen. Kann der Einsatz von K.O.-Tropfen nachgewiesen werden, ermöglicht dies erst die strafrechtliche Verfolgung von Täter*innen. Traumatisch ist so eine Erfahrung mit K.O.-Tropfen für alle Betroffenen, doch eine ärztliche Behandlung kann zumindest Klarheit bringen, insbesondere wenn sie durch Erinnerungslücken verunsichert sind.
Wo gibt es Hilfe?
Die Frauenhelpline ist unter 0800/222555 rund um die Uhr anonym und kostenlos erreichbar. Der Verein Frauenberatung bietet einen Notruf bei sexueller Gewalt unter 01/5232222, ebenso die Gewaltschutzzentren unter 0800/700217. Das Autonome Frauenzentrum Linz informiert und berät betroffene Frauen ab 16 Jahren. In manchen Regionen wurden konkrete Formulierungen entwickelt und das (Bar-)Personal wird dazu geschult, etwa in Linz auf die Frage “Ist Luisa da?” zu reagieren. Überregional bekannt(er) ist, einen “Angelshot” zu bestellen. Teils sind bei Veranstaltungen auch Awareness-Teams, Polizei oder Rettung vor Ort, an die man sich wenden kann.