Die Arbeit im Kulturverein mit Spenden finanzieren. Ein Update für gemeinnützige Kulturvereine aus dem Büro der KUPF OÖ von Marlies Auer.
Weihnachten, Chanukka, Muharram und andere Jahreskreisfeste stehen vor der Tür, das neue Jahr naht. Neben Fragen zu Zielen und Plänen der neuen Regierung beschäftigt viele Kulturarbeiter*innen zu dieser Zeit auch, wie sich alle geplanten Aktivitäten für 2025 finanziell umsetzen lassen.
Tatsächlich wird im Dezember in Österreich am meisten gespendet – viele gemeinnützige Organisationen erhalten zu Weihnachten bis zu 30 % ihres jährlichen Spendenaufkommens. Laut Fundraising Verband waren es 2022 insgesamt etwa 1,1 Milliarden Euro, die in Österreich gespendet wurden, vorwiegend für soziale Zwecke. Zwei von fünf Spenden-Euros wurden in den vergangenen Jahren von den Spender*innen steuerlich abgesetzt, also als Sonderausgaben bei der Lohn- oder Einkommenssteuer geltend gemacht.
Neue Chancen für Kulturvereine seit Jänner 2024
Eine langjährige Forderung der KUPF OÖ wurde durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz 2023 ab dem 01.01.2024 umgesetzt: Es kam zu einer Ausweitung der steuerlichen Spendenbegünstigung und einer deutlichen Zugangs- und Verfahrenserleichterung für Kunst- und Kulturvereine. Das eröffnet auch kleinen Kulturvereinen die Möglichkeit, Spenden für ihre Projekte zu gewinnen. Mit Stichtag 08.11.2024 wurden 100 österreichische Kulturvereine neu in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen des Finanzministeriums aufgenommen – darunter neben der KUPF OÖ unsere Mitglieder KAPU Linz, OKH Vöcklabruck, das Prevenhuber Haus und die Stadtkapelle Freistadt.
Wie kommt euer gemeinnütziger Kulturverein zur Spendenbegünstigung?
Euer Verein muss in die Liste der spendenbegünstigten Einrichtungen aufgenommen werden. Die Beantragung erfolgt über eine*n Steuerberater*in, wobei Kosten von € 600 bis € 850 brutto für den Erstantrag und etwa € 350 jährlich für die Verlängerung anfallen. Eine Überarbeitung der Vereinsstatuten ist dafür unbedingt notwendig – orientiert euch an den Musterstatuten des Finanzministeriums und den FAQ des BMF. Die Erfahrungen der letzten Monate zeigen, dass die Finanzämter die Statuten und die Gemeinnützigkeit des Vereins sehr genau überprüfen und auch mit den tatsächlichen Vereinsaktivitäten (z. B. durch Recherchen auf der Website) vergleichen. Die Bearbeitung kann Monate dauern und mehrere Rückfragen sind wahrscheinlich.
Zahlt sich die Beantragung für euren Verein aus?
Das hängt vom erwarteten Spendenaufkommen ab. Eine attraktive Möglichkeit für Vereine ist es, Fördermitgliedschaften ohne Stimmrechte oder sonstige Gegenleistungen des Vereins anzubieten – diese sind abzugsfähig. Projektkampagnen und Crowdfunding eignen sich ebenfalls besonders für Kulturinitiativen.
Spendenkampagnen in den letzten beiden Monaten des Jahres sind auch für Organisationsspenden ein guter Zeitpunkt, um vom Spendenboom vor Weihnachten zu profitieren. Insgesamt ist die Verbreiterung der Finanzierungsmöglichkeiten für viele Vereine attraktiv, auch um die Abhängigkeit von öffentlichen Förderungen zu verringern.
Wer kann euch unterstützen?
Die Anleitung der IG Kultur zur Spendenbegünstigung in 4 Schritten ist für Erstantragssteller*innen besonders hilfreich:
https://igkultur.at/praxis/spendenbeguenstigung-fuer-kulturvereine-eine-anleitung
Über kulturspenden.at, die Spendenplattform der KUPF OÖ, könnt ihr eure Spenden sehr einfach abwickeln. Neben der Abwicklung von Ein- und Auszahlungen von Spenden werden Spendenbescheinigungen ausgestellt und – im Falle spendenbegünstigter Organisationen – die Meldung der Spenden an das Finanzamt unterstützt. Derzeit wickelt kulturspenden.at 35 Spendenaufrufe ab.
KUPF OÖ-Mitglieder und alle, die es werden wollen, können sich jederzeit zur Beratung bei uns melden.
Weitere Infos und Quellen:
FAQ des BMF zur Spendenbegünstigung
https://www.bmf.gv.at/themen/steuern/spenden-gemeinnuetzigkeit/spendenbeguenstigung-neu.html
Spendenbericht 2023 des Fundraising Verband Austria:
https://www.fundraising.at/wp-content/uploads/2023/12/FVA_Spendenbericht_2023_FINAL.pdf