Neues Jahr, neue Inter*-Rechte?

In letzter Zeit sehe ich oft erstaunte Gesichter: „Intergeschlechtliche Kinder werden in Österreich doch nicht mehr operiert!“
Leider haben wir in Österreich kein Verbot von gesundheitlich nicht notwendigen Eingriffen an den Geschlechtsmerkmalen, wenn es um Variationen geht, d.h. sie nicht typisch weiblich oder männlich sind. Zentral ist dabei, ob die betroffenen Menschen vollumfassend aufgeklärt und entscheidungsfähig sind, um geschlechtsverändernden Eingriffen überhaupt zustimmen zu können. 
Es gibt diverse Empfehlungen, sie (möglichst) zu unterlassen und die Unversehrtheit intergeschlechtlicher Kinder zu schützen. Ist das ausreichend?
VIMÖ hat 2024 in wissenschaftlicher Kooperation einen Bericht an den UN-Ausschuss gegen Folter verfasst, der neuerlich die Situation in Österreich prüfte. Belegt wurde, dass es pro Jahr weit über 1000 Spitalsentlassungen gibt, bei denen Kinder von 0 bis 14 Jahren mit Diagnosen, die zu Variationen der Geschlechtsmerkmale zählen, stationär aufgenommen waren. Dabei ist von einer relevanten Anzahl operativer Eingriffe auszugehen. Die von den Vereinten Nationen befragte österreichische Delegation sprach von 200 Operationen pro Jahr. Der Bericht belegt allerdings, dass alleine in einer urologisch-chirurgischen Abteilung eines einzigen Krankenhauses 200 Operationen an den Genitalien stattfinden. Die Zahlen stimmen hier nicht überein. Immerhin gibt es aber eine offizielle Stellungnahme, dass geschlechtsverändernde Eingriffe an inter* Kindern stattfinden!
2025 nahm die neue österreichische Bundesregierung das Anliegen in das Koalitionsprogramm auf, konkrete Maßnahmen folgten bis dato nicht.
Umso wichtiger ist der Vorstoß des Minister*innen-Komitees des Europarats, der im Oktober 2025 seine Empfehlung zur Gleichberechtigung von intergeschlechtlichen Menschen vorgestellt hat. Auf Grundlage u.a. der Europäischen Menschenrechtskonvention gibt er Leitlinien vor, die alle Lebensbereiche betreffen. Nun sind die EU-Mitgliedsstaaten in der Verantwortung, diese auf nationaler Ebene umzusetzen und somit intergeschlechtliche Kinder und Erwachsene wirksam zu schützen. 
Wird die anfängliche Behauptung 2026 endlich Realität?

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