Presseaussendung der Kulturplattform Oberösterreich – KUPF OÖ vom 3.6.2014

PA: Vom Hendlbrater bis zur Lustbarkeit: Die Hürden der Vereinspraxis sind schwer zu durchschauen

Presseinfo vom 2.Juni 2014: Die KUPF-Kulturplattform setzt sich seit jeher für Entlastungen im gemeinnützigen Bereich ein. Neben den aktuell diskutierten Verwaltungsbrocken sieht die KUPF großen Reformbedarf bei bestehenden Abgaben.

„Wer sich engagiert und beispielsweise Kultur veranstaltet, wird mit einem Regelwerk konfrontiert, das über Jahre an Fülle und Komplexität gewonnen hat. Dieser Dschungel ist für die Beteiligten ohne juristische Beratung nur mehr schwer zu durchschauen und muss auf Aktualität und Verständlichkeit durchforstet werden,“ sagt Richard Schachinger, Geschäftsführer der KUPF. Die tägliche Beratungstätigkeit der KUPF zeigt die Hürden der praktischen Kultur- und Vereinsarbeit stets aufs Neue auf: Probleme bereiten komplizierte und praxisferne Bestimmungen, wie beispielsweise die Abzugssteuer oder die Werbeabgabe.

Besonders heikel für die Betroffenen sind unklare Bestimmungen dann, wenn sie sich mit anderen Rechtssphären überschneiden. Das zeigt auch das jüngste Beispiel aus dem Innviertel, wo die Ausschank von Vereinen ins Visier des Finanzamts geriet: Nach Protesten im Vorjahr wurde der Freibetrag für die Körperschaftssteuer erhöht. Letzte Woche präsentierte das Finanzministerium konkretere Vereinsfest-Richtlinien, die vom externen Securitydienst bis zum „Hendlbrater“ reichen. Für die KUPF sind das Schritte in die richtige Richtung, solange die Richtlinien nicht auf einen bestimmten Veranstaltungstyp zugeschnitten werden (Anm. Die gesamte Richtlinie wird erst vom Finanzministerium veröffentlicht). „Der Lösungsansatz muss lauten: Klare, praxisbezogene Richtlinien einerseits und Bagatellgrenzen für Gemeinnützige andererseits,“ sagt Richard Schachinger.

In diesem Zusammenhang ruft die KUPF den OÖ Landtag auf, den Reformprozess der so genannten „Lustbarkeitsabgabe“ – einer Abgabe auf bestimmte Veranstaltungseintritte – wieder aufzunehmen. Nach dem Begutachtungsentwurf vor knapp zwei Jahren wurden keine wesentlichen Schritte mehr unternommen. „Seit Jahren liegen gute Gründe für eine Novellierung am Tisch, die Befreiung für Gemeinnützige würde eine spürbare Entlastung bringen. Für uns ist nicht nachvollziehbar, warum das Thema wieder auf die lange Bank geschoben wird. Die Lustbarkeitsabgabe bietet sich als Initiative für den erwachten Reformwillen geradezu an,“ sagt Richard Schachinger.

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