Linz: Der OÖ Landtag wird voraussichtlich in seiner heutigen Sitzung (9. Juli 2015) zwei Reformen auf den Weg bringen, welche das kulturelle Schaffen in OÖ entlasten: Einerseits wird das Veranstaltungssicherheitsgesetz gelockert und andererseits die verpflichtende Lustbarkeitsabgabe auf Kulturtickets abgeschafft.
Kulturelles Veranstalten ist mit einer Vielzahl an Auflagen verbunden, die in ihrer Summe einen bürokratischen Hürdenlauf für Kulturschaffende darstellen und folglich das kulturelle Leben hemmen. Bis dato hat die KUPF als Interessenvertretung die nötige Verhältnismäßigkeit in der Landesgesetzgebung vermisst, insbesondere im Hinblick auf den gemeinnützigen Bereich. Die Bestimmungen des Veranstaltungssicherheitsgesetzes galten unabhängig von der Größe der jeweiligen Veranstaltung und die „Lustbarkeitsabgabe“ harrte trotz zahlreicher Probleme ihrer Reform.
„Unsere beständige Argumentation über Jahre hinweg trägt nun Früchte, wenngleich der Zeitpunkt für die Reformen vor den Wahlen freilich kein zufälliger ist. Besonders die Einführung von „Kleinveranstaltungen“ bis zu 300 Gästen wird Genehmigungen erleichtern. Die Abschaffung der verpflichtenden Einhebung der Lustbarkeitsabgabe durch die Gemeinden wird – zumindest – strukturelle Klarheit bringen: Unserer Meinung nach wäre allerdings eine generelle Befreiung Gemeinnütziger wichtig gewesen, vor allem um indirekte Gemeindeförderungen zu vermeiden. Insgesamt werten wir die Gesetzesänderungen aber als Schritte in die richtige Richtung,“ sagt Richard Schachinger, Geschäftsführer der KUPF.