Presseaussendung der Kulturplattform Oberösterreich – KUPF OÖ vom 16.3.2023

Mogelpackung Energiekostenhilfe für Vereine: Echte Hilfe sieht anders aus.

Die Bundesregierung verweist in einer Presseaussendung stolz darauf, gemeinnützige Vereine bei den Energiekosten zu unterstützen. Das Geld, 50 Mio €, stammt dabei aus dem „Kommunalen Investitonspaket“. Das klingt gut, genügt aber nicht, wie die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF OÖ) scharf kritisiert.

Das primäre Problem ist aus Sicht der KUPF OÖ, dass es für dieses Modell keinen Rechtsanspruch gibt. Die Gemeinden können, müssen aber nicht Geld aus dem Kommunalen Investitionspaket ausschütten, sondern können dieses auch anders verwenden, die Vereine gehen dann leer aus. Das steht im krassen Widerspruch zu den Energiehilfen für gewinnorientierte Unternehmen, die allen zu den selben Regeln offen stehen.

Weiters sind die gemeinnützigen Vereine nicht nur abhängig vom politischen Willen der Gemeinden, sondern auch von deren Finanzkraft. Denn die Gemeinden müssen 50% der ausbezahlten Summe selbst beisteuern. Nicht alle Gemeinden werden sich das leisten können.,

Schließlich entsteht durch diese Konstruktion ein unglaublicher Verwaltungsaufwand. Jede einzelne der mehr als 2.000 Gemeinden muss dafür eigene Förderabläufe etablieren, Förderformulare erstellen und von den Vereinen ausfüllen lassen. Danach muss das Geld an die Vereine ausgeschüttet werden und im Anschluss selbst ein Antrag beim Bund für die 50%ige Rückerstattung gestellt werden.

Weiters gilt diese Fördermöglichkeit laut aktueller Rechtsauslegung nur für Energiekosten-Jahresrechnungen aus dem Jahr 2022. Das bedeutet, dass wenn ein Verein eine Jahresabrechnung für Strom oder Wärme im Februar 2022 bekommen hat, die Förderung damit effektiv sogar nur für den Zeitraum 02/2021-01/2022 berechnet wird und damit sogar vor dem tatsächlichen Anstieg der Energiekosten liegt. Auf den Hinweis der KUPF OÖ an die abwickelnde Stelle, der Bundesfinanzarchitektur, dass dies am Ziel vorbeigeht und nur eine Fördermöglichkeit für die Jahre 2023 und 2024 Sinn macht, wurde ihr mitgeteilt, dass dies vom Finanzministerium wohl übersehen wurde. Eine Anpassung der Durchführungsbestimmungen sei nötig und werde nun auf Anregung der KUPF OÖ geprüft.

Die KUPF OÖ hat Mitte Februar die oberösterreichischen Gemeinden bereits in einem Schreiben auf die Fördermöglichkeit über das KIP aufmerksam gemacht. KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter schließt: „Positiv ist, dass wir schon von einigen Gemeinden die Rückmeldung bekommen haben, dass sie tatsächlich Geld für Energiekostensteigerung an Vereine ausschütten wollen. Allerdings zeigt dies auch das Problem, dass umgekehrt viele Gemeinden dies wohl nicht tun werden. Es kann nicht sein, dass die gemeinnützigen Vereine dem Willen ihrer Heimatgemeinden ausgeliefert sind und keinen Rechtsanspruch für einen Ausgleich der Energiekosten haben. Es ist gut, wenn manchen Vereinen durch das Kommunale Investitionspaket geholfen werden kann, jede Unterstützung ist willkommen. Wir brauchen aber ein Modell, das allen Vereinen hilft. Die Bundesregierung und speziell Herr Finanzminister Brunner sind aufgefordert, endlich eine ordentliche Unterstützung für die tausenden betroffenen Kulturvereine des Landes umzusetzen. Diese warten bereits seit einem halben Jahr auf die versprochene Energiekostenpauschale, bei der bis heute nicht klar ist, wer diese alle erhält.“

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