Presseaussendung der Kulturplattform Oberösterreich – KUPF OÖ vom 18.6.2020

Ferialjobaktion, Reform Härtefond und art@home Sondertopf: KUPF OÖ begrüßt weitere Hilfsmaßnahmen des Landes

Vor zwei Wochen hat die KUPF OÖ bei einem runden Tisch mit Landeshauptmann Stelzer einen zehnseitigen Maßnahmenkatalog zur Sicherung des Kulturlands OÖ vorgelegt. Nun werden erste Vorschläge davon aufgegriffen: So soll der Härtefallfonds für EinzelkünstlerInnen noveliert, ein Sondertopf art@home eingerichtet und die 2018 abgeschaffte Ferialjobaktion für Kulturvereine wiederbelebt werden. Die KUPF OÖ begrüßt diese wichtigen Schritte, erinnert aber daran, dass es für die Kulturinitiativen ein Kulturkonjunkturpaket braucht.

So groß die Freude bei der Ankündigung des Härtefallfonds für EinzelkünstlerInnen war, so groß war die Ernüchtung bei der Veröffentlichung der Kriterien. Diese waren so eng gefasst, dass kaum jemand einen Antrag stellen konnte. Dies zeigte sich auch in der niedrigen Anzahl von nur 25 Anträgen in einem Monat. Die KUPF OÖ hat daher bereits im Mai gemeinsam mit der IG Bildenden Kunst dem Land OÖ zehn Änderungsvorschläge übermittelt, um den Härtefallfonds vernünftig zu reparieren. Viele dieser Vorschläge werden vom Land OÖ nun aufgegriffen.

Auch dass die im Zuge der Kürzungen 2018 abgeschaffte Ferialjobaktion wieder aufgenommen wird, ist eine kleine, aber feine Hilfe für viele Bereiche. Dennoch wird es weitere Maßnahmen brauchen, ist KUPF OÖ Geschäftsführer Thomas Diesenreiter überzeugt: „Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich drastisch verändert. Es muss allen klar sein: Wenn die Kulturvereine vorher selbst bei Vollauslastung kaum über die Runden gekommen sind, so kann bei einer 50% Sperre der Saalkapazitäten wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll veranstaltet werden. Wir brauchen daher dringend eine deutliche Erhöhung der Basissubventionen und ein Kulturkonjunkturpaket, um wieder einen Neustart für die Kulturszene zu ermöglichen. Wir haben den Landeshauptmann daher um einen weiteren Termin gebeten. Wir haben eine strukturelle Krise im Kulturbereich und brauchen tiefgreifende Änderungen in der Frage der Finanzierung unserer kulturellen Infrastruktur. Es braucht einen Turnaround besonders im Bereich der unabhängigen Kulturszene. Es ist klar, dass sich die Lage der KulturveranstalterInnen von alleine nicht erholen wird. Hier muss Landeshauptmann und Kulturreferent Thomas Stelzer noch weitere Schritte ergreifen.“

Die KUPF OÖ hat dem Land OÖ bereits ein umfangreiches Kulturkonjunkturpaket vorgelegt. Laut einer Umfrage planen 39% der Haushalte, angesichts der Coronakrise ihre Ausgaben für Kunst & Kultur zu reduzieren. Gleichzeitig müssen nun hohe Investitionen in Infrastruktur geleistet werden, der Personalaufwand erhöht sich und die möglichen Saalkapazitäten haben sich drastisch verringert. Es braucht daher noch heuer zusätzliche Investitionen in den Kulturbereich, um die Kulturbetriebe abzusichern und den Konsum wieder anzukurbeln. Die KUPF OÖ macht unter anderem folgende Vorschläge:

  1. Sofortige Erhöhung der Basisförderungen (1.500.000 €)
    Die Kulturvereine finanzieren sich sowohl aus Förderungen als auch aus Eigeneinnahmen durch Kartenverkauf und Gastronomie. Diese Eigeneinnahmen fehlen nun seit Monaten, und es ist nicht absehbar, wie lange es dauern wird, bis die BesucherInnenzahlen wieder auf dem Vorkrisenniveau ankommen. Ohne Impfung werden besonders die Risikogruppen wohl auch mittelfristig zu einem großen Teil kaum Kulturveranstaltungen besuchen. Durch die nötigen Abstandsregeln reduziert sich in den Veranstaltungsräumen das Fassungsvermögen, womit mit weiteren Einnahmeneinbußen zu rechnen ist. Eine Erhöhung der Basisförderungen würde den Vereinen auch ermöglichen, die beträchtliche Differenz in der Bezahlung ihrer Angestellten zu den FairPay Richtlinien zumindest in einem ersten Schritt zu reduzieren.
  2. Neuauflage des Kultur-Innovationstopfes (1.000.000 €)
    Der letzte Innovationstopf des Landes OÖ wurde 2016 ausgeschrieben. Die KUPF OÖ schlägt vor, so rasch wie möglich einen gut dotierten Kultur-Innovationstopf unter dem Titel NEUSTART auszuschreiben. Ziel soll sein, neue Programme und Ideen zu entwickeln, um so einerseits das verunsicherte Publikum anzulocken und andererseits den drastischen Einschnitt in die Kunst- und Kulturszene produktiv zu nutzen. Die Stadt Wien hat etwa zum vierten Mal ihr Programm SHIFT zur Förderung innovativer Kunst in der Höhe von insgesamt 1,33 Mio. € ausgeschrieben (davon werden insgesamt 30 Projekte verschiedener Größenordnung gefördert). Ziel ist u. a. künstlerische und kulturelle Impulse zu setzen, die kulturelle Nahversorgung in dezentralen Teilen zu verbessern und neues Publikum zu gewinnen.
  3. Kulturgutscheine (10-20 Mio €)
    Analog zu den Gastrogutscheinen sollen alle 640.000 Haushalte in Oberösterreich einmalig Kulturgutscheine im Wert von z. B. 30 € erhalten, die sie innerhalb eines Jahres bei beliebigen öffentlichen oder gemeinnützigen KulturveranstalterInnen einlösen können. Diese bekommen das Geld danach vom Land OÖ rückerstattet. Die Maßnahme dient der Ankurbelung des Kulturbetriebes durch Abbau von Schwellen und Akquise neuer BesucherInnen, ist als positives Signal, als Dankeschön und als unmittelbarere Investition zu werten.
  4. Deckung der Mehrkosten durch erforderliche Adaptionen und Investitionen (1.000.000 €)
    Mit der COVID-19 Lockerungsverordnung ist eine schrittweise Wiederaufnahme der Aktivitäten der Kunst- und Kulturvereine wieder im Bereich des Möglichen. Viele der angekündigten Regeln erfordern jedoch Investitionen bzw. verursachen Mehrkosten, um den Betrieb bei Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen aufnehmen zu können, z. B. Anschaffung von Plexiglas, Desinfektionsmittelspender, Masken, Bodenmarkierungen, Reinigungsmittel, Umstellung der Ticketing-Systeme sowie insbesondere mehr Aufsichts- und Reinigungspersonal. Müssen Sessel für fix zugewiesene Plätze angeschafft (oder geleast) werden, Tribünen umgebaut, Lüftungsanlagen erneuert werden, so sind wesentlich größere Investitionen erforderlich. Hier ist eine Investitionspauschale für GWG (z. B. 800 € / Verein) sowie eine Investitionsförderung für allfällige größere Anschaffungen erforderlich.
  5. Aufstockung NGO-Fonds des Bundes
    Einer der diskutierten Varianten durch den Bund ist, dass dieser nur einen Teil der fehlenden Einnahmen ersetzt, beispielsweise 75%. Sollte dies der Fall sein, soll das Land OÖ den fehlenden Betrag auf 100% aufstocken. Sollte der Bund weiters gewisse Kostenarten der Kulturvereine generell nicht anerkennen, soll das Land OÖ diese Kosten zur Gänze übernehmen. Die Umsetzung muss dabei möglichst unbürokratisch geschehen.

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