Mitglied der KUPF OÖ werden

Die Kulturplattform Oberösterreich ist der Dachverband der Initiativen der Freien Szene in Oberösterreich.. Diese können im Form einer Mitgliedschaft kurz- wie langfristig an diese Plattform andocken, an ihr teilhaben und sie mittragen. Es gibt die Form der ordentlichen Mitgliedschaft und die der außerordentlichen Mitgliedschaft. Eine Mitgliedschaft als Einzelperson ist derzeit nicht möglich.

Leistungen der KUPF für ihre Mitglieder

Know-How und Beratung

Erste Orientierung

Finanzielle Vergünstigungen

Partizipation, Solidarität, Informationsfluss

Weitere Leistungen

Doppelmitgliedschaft IG Kultur Österreich (gilt nur für ordentliche Mitglieder)

Aufnahmekriterien

Die Kulturplattform Oberösterreich ist der Verband der Initiativen der Freien Szene in Oberösterreich.

Was heißt "Freie Szene"?

Der Begriff der “Freien Szene” hat sich in Abgrenzung zur “institutionellen Kulturarbeit“ (betrieben von Häusern und Initiativen der Gemeinden, des Landes und anderer Körperschaften) sowie zur “Volks- und Traditionskultur” und zur kommerziellen Kulturarbeit entwickelt.

Diese Abgrenzungen sind unscharf, Überschneidungen und Doppelgleisigkeiten sind jederzeit möglich.

Das “frei” in “Freier Szene” ist also im Sinne von inhaltlicher wie personeller Autonomie und Unabhängigkeit zu verstehen: Initiativen der Freien Szene werden inhaltlich lediglich von den Bedürfnissen und Entscheidungen ihrer selbst geprägt und sind in der Regel zeitgenössisch, avantgardistisch und gegenwarts- wie zukunftsorientiert. Dies beinhaltet auch die Weiterentwicklung, Nutzung, Verzerrung und Überwindung traditioneller, klassischer wie volkstümlicher Kunstformen. Sie sind keiner Partei, keiner Religionsgemeinschaft, keiner Bürgermeisterin und keinem Landeshauptmann verpflichtet.

In Oberösterreich gibt es auch Interessenvertretungen und Verbände für andere Kultursparten, z.B. das Forum Volkskultur für Brauchtumsinitiativen oder Amateurtheater OÖ für Theatergruppen. Darüber hinaus gibt es in Österreich auch Interessenvertretungen für Artists (zB IG Bildende Kunst), Musiker*innen (zB MICA) und andere. Auch hier sind inhaltliche Überschneidungen mit der KUPF OÖ möglich, Mitgliedschaften bei mehreren Interessenvertretungen sind dezidiert möglich.

Jede Kulturinitiative, die folgenden Kriterien entspricht, kann eine ordentliche Mitgliedschaft bei der KUPF OÖ beantragen:

  1. Sitz in Oberösterreich
  2. Vorhandensein einer juristischen Rechtspersönlichkeit (Verein, GmbH, etc)
  3. Gemeinnützigkeit gemäß der Bundesabgabenordnung
  4. Gegenwarts- und zukunftsorientierte Kulturarbeit, auch Vermittlung und Ermöglichung zeitgenössischer Kunst und Kultur
  5. Selbstorganisation; insbesondere inhaltliche und organisatorische Unabhängigkeit von Gebietskörperschaften und sonstigen staatlichen Institutionen sowie von politischen Parteien und Glaubensgemeinschaften
  6. Bekenntnis zu einem offenen, zukunftsorientierten und diversen Weltbild und Einstehen für Menschenrechte, gesellschaftliche Vielfalt und Demokratie
  7. Ermöglichung aktiver Beteiligung und Teilhabe, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und sexueller Orientierung sowie Identität

Für eine außerordentliche Mitgliedschaft gelten reduzierte Kriterien:

  1. Sitz in Oberösterreich
  2. Vorhandensein einer juristischen Rechtspersönlichkeit (Verein, GmbH, Genossenschaften, etc)
  3. Gegenwarts- und zukunftsorientierte Kulturarbeit sowie die Vermittlung und Ermöglichung zeitgenössischer Kunst und Kultur
  4. Bekenntnis zu einem offenen, zukunftsorientiertem und diversen Weltbild und Einstehen für Menschenrechte, gesellschaftliche Vielfalt und Demokratie
  5. Ermöglichung aktiver Beteiligung und Teilhabe, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und sexueller Orientierung sowie Identität

Die Aufnahme neuer Mitgliedsinitiativen obliegt dem Vorstand, der sich in der Regel monatlich trifft. Die neuen Mitglieder stellen sich im Rahmen der jährlichen Generalversammlung den anderen Mitgliedern der KUPF OÖ vor.

Mitgliedsgebühren

Die Mitgliedsgebühren bei der KUPF OÖ sind gestaffelt und hängen vom Jahresumsatz des Vorjahres, also der Summe der Einnahmen der Initiative, ab. Die Einstufung in die jeweiligen Staffeln geschieht eigenverantwortlich durch die Mitglieder selbst. Die Mitgliedsgebühren gelten sowohl für ordentliche, als auch außerordentliche Mitglieder. Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im ersten Quartal des Jahres nach Zusendung einer Rechnung zu bezahlen:

  • Stufe 1 54 €

    Jahresumsatz unter 45.000 €

  • Stufe 2 108 €

    Jahresumsatz zwischen 45.000 € und 90.000 €

  • Stufe 3 216 €

    Jahresumsatz zwischen 90.000 € und 180.000 €

  • Stufe 4 432 €

    Jahresumsatz ab 180.000 €

Beitrittsformular

Bei Interesse an einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliedschaft verwendet ihr bitte das folgende Formular. Wir melden uns nach Kontaktaufnahme bei euch wegen einem ersten Kennenlerngespräch und Details zum weiteren Vorgehen.

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