W2-Professur Animation

Der Studienschwerpunkt vermittelt Animation als künstlerische Ausdrucksform und als Kommunikationsmittel. Der klassische Trickfilm bildet die Basis der Lehrtätigkeit. Auf dieser Grundlage öffnet sich der Weg in die Vielfalt zeitgenössischer Animation bis zu digitaler Produktionsweise, experimentellen Techniken und interaktiven Erzählformen.

Gesucht wird eine Persönlichkeit, die eine herausragende, international anerkannte, künstlerische Praxis im Bereich Animationskunst vorweisen kann. Sie sollte fundierte Kenntnisse sowohl in den verschiedenen klassischen und digitalen Animationstechniken als auch in der theoretischen Auseinandersetzung über die Grundlagen des Mediums haben. Ein besonderer Schwerpunkt sollte auf Stop Frame Animation und Puppenbau gelegt werden.

Als Lehrende und Forschende soll sie Animation in ihren ästhetischen, technischen, theoretischen und politischen Dimensionen reflektieren. Die Zusammenarbeit mit anderen Studiengängen der Kunsthochschule unter Mitwirkung an künstlerisch-gestalterischen Entwicklungsvorhaben wird erwartet. Bewerbende müssen ihre Befähigung zu qualifizierter Lehre darlegen und entsprechende Lehrerfahrung an (Kunst-)Hochschulen nachweisen.

In einem Lehr- und Arbeitskonzept (max. 2 Seiten) sind hochschulpädagogische Zugänge sowie Überlegungen zu kooperativem und bereichsübergreifendem Arbeiten in der Lehre darzulegen und mit der Bewerbung einzureichen. Im Lehrkonzept ist darzustellen, wie die inhaltliche Breite des Profils und die definierten Inhalte in der Lehre vermittelt werden. Zu belegen ist die Fähigkeit zur Durchführung deutschsprachiger Lehrveranstaltungen, sehr gute Englischkenntnisse wären von Vorteil. Der Nachweis eines abgeschlossenen einschlägigen Hochschulstudiums oder nachgewiesene Erfahrungen in der akademischen Selbstverwaltung werden vorausgesetzt.

Das Lehrdeputat der ausgeschriebenen Teilzeitprofessur beträgt aktuell 9 Semesterwochenstunden (gem. LVerpflV HE, Hessische Lehrverpflichtungsverordnung), das in der Visuellen Kommunikation durch die Betreuung einer Klasse, hier der Klasse Animation, erfüllt werden kann. Es gelten die Einstellungsvoraussetzungen und die Leistungsanforderungen gemäß §§ 67, 68 des Hessischen Hochschulgesetzes. Die Besetzung erfolgt im Angestelltenverhältnis. Nachzuweisen sind die besondere Befähigung zu künstlerischer Arbeit sowie besondere künstlerische Leistungen während einer mehrjährigen, den Aufgaben einer Professur förderlichen und erfolgreichen beruflichen Tätigkeit sowie die erforderliche pädagogische Eignung.

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