Senior Lecturer – Cross-Disciplinary Strategies
Die Universität für angewandte Kunst Wien sucht ab 2. Februar 2026 eine*n Senior Lecturer (m/w/d, 40 Wochenstunden, befristet auf 4 Jahre) für die Abteilung Cross-Disciplinary Strategies.
Die Bachelor- und Master-Studien Cross-Disciplinary-Strategies – Applied Studies in Art, Science, Philosophy and Global Challenges (CDS) wurden 2017 (BA) und 2021 (MA) an der Universität für angewandte Kunst Wien mit dem Ziel eingerichtet, ein Studienprogramm für die aktuellen Herausforderungen einer globalisierten Wissensproduktion zu schaffen. Das englischsprachige Studienangebot baut auf den Säulen (1) Artistic Strategies, (2) Politics & Economics und (3) Science & Technology, ergänzt durch Philosophie und weitere verwandte Bereiche, auf.
Der CDS Master ist als Vertiefungs- und Komplementärstudium für Absolvent*innen aller Disziplinen und künstlerischen Fächer und als projektorientiertes Studium mit starkem Praxisbezug und individueller Gestaltungsmöglichkeit angelegt.
Gesucht wird ein*e Mitarbeiter* mit Schwerpunkt auf politischer Theorie, Ökonomie und Kulturtheorie, sofern diese im Zusammenhang mit den anderen inhaltlichen Säulen von Cross-Disciplinary-Strategies (Artistic Strategies sowie Science & Technology) von Relevanz sind. Darüber hinaus sollte aus den bisherigen Tätigkeiten und der Beschäftigung mit den genannten Themen ein Kunstbezug erkennbar sein.
Anstellungserfordernisse:
• abgeschlossenes Universitätsstudium
• bevorzugt PhD/Doktorat in einem interdisziplinären Forschungskontext
Anforderungsprofil:
• Erfahrung mit fächerübergreifenden Forschungsstrategien und Projektstrukturen
• Erfahrung mit fächerübergreifenden Lehrmethoden
• didaktische Kompetenz in der Entwicklung experimenteller Formate
• konzeptionelle Fähigkeit, Crossdisziplinarität mit und durch die Künste zu entwickeln
• mehrjährige interdisziplinäre Praxis in Forschung und Lehre
• ausgezeichnete Teamfähigkeit
• hervorragende organisatorische und kommunikative Fähigkeiten
• ausgezeichnete Deutsch- und Englischkenntnisse in Wort und Schrift
• bei Nichtvorliegen von Deutschkenntnissen ist ein Nachweis zum Erwerb auf Niveau B1 innerhalb von einem Jahr nach Dienstantritt vorzulegen
• Genderkompetenz sowie inter-/transkulturelle Kompetenz
• Erfahrung im Bereich der interdisziplinären Forschung
• hervorragendes Netzwerk in eigenen sowie in verwandten Forschungsbereichen
Aufgabenbereich:
• konzeptionelle Weiterentwicklung des künstlerisch-wissenschaftlichen Praxisfeldes der Crossdisziplinarität
• Konzeption und Koordination von Lehrmodulen gemäß den CDS-Curricula
• Betreuung von BA-Arbeiten
• Zusammenarbeit mit dem Team der Abteilung Artistic Strategies
• enge Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen der Universität für angewandte Kunst Wien
• Auf- und Ausbau der crossdisziplinären Forschung in der Abteilung
Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 3.714,80 brutto (14x jährlich für 40 Wochenstunden) und kann sich durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen gemäß Kollektivvertrag der Universitäten (B1, Gehaltsschema wissenschaftliches/künstlerisches Universitätspersonal) entsprechend erhöhen.
Qualifizierte Interessent*innen laden ihre schriftliche Bewerbung (Bewerbungs-/Motivationsschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse) bis 20. Oktober 2025 über unser Online-Bewerbungsportal unter dieangewandte.at/jobs hoch. Auf anderem Weg eingereichte Bewerbungen können leider nicht berücksichtigt werden.
Die Universität für angewandte Kunst betreibt eine antidiskriminatorische Anstellungspolitik und steht als Arbeitgeberin für Chancengleichheit und Diversität. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen, wissenschaftlichen und allgemeinen Universitätspersonal insbesondere in Leitungsfunktionen an und fordern daher qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Bei gleicher Eignung werden Frauen – im Falle einer Unterrepräsentation – vorrangig aufgenommen.
Die Universität für angewandte Kunst freut sich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Wir müssen leider darauf hinweisen, dass Bewerber*innen keinen Anspruch auf eine Abgeltung von Reise- und Aufenthaltskosten haben.