Senior Artist für Elektronische Tasteninstrumente, Elektronische Klangerzeugung & Producing, Ensemble Jazz
Die Universität für Musik und darstellende Kunst Graz – Institut für Jazz – sucht ab dem Wintersemester 2025/26 eine*n
Senior Artist (w/m/d)
für Elektronische Tasteninstrumente,
Elektronische Klangerzeugung & Producing,
Ensemble Jazz
Die Kunstuniversität Graz (KUG) mit rund 2.300 Studierenden an den Standorten Graz und Oberschützen ist eine internationale Universität mit breitgefächertem Studienangebot in Musik und darstellender Kunst. Im Herzen Europas gelegen, knüpfen wir an das kulturelle Erbe unserer Region an und loten gleichzeitig aktuelle Positionierungen in den zeitgenössischen Künsten aus. Wir setzen uns mit den internationalen Entwicklungen in den Künsten, der Pädagogik und der Forschung auseinander und fragen nach der Bedeutung von Kunst und Kultur in der Gesellschaft. Lehrende und Studierende arbeiten partnerschaftlich im gemeinsamen Erkenntnisprozess. Das Potential von Gender, Diversität und Nachhaltigkeit sehen wir als Chance in der Transformation des Kunst- und Kulturbetriebs und für die Weiterentwicklung unserer Institution.
Ihre Aufgaben insbesondere
- Unterricht in Elektronische Tasteninstrumente, Elektronische Klangerzeugung & Producing und Ensemble Jazz
- Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen
- Selbständige künstlerische Tätigkeiten
- Betreuung von Studierenden
- Mitarbeit bei Aufgaben in Entwicklung und Erschließung der Künste und bei Lehraufgaben, die der Organisationseinheit, der sie zugewiesen sind, obliegen
- Mitarbeit bei Prüfungen
- Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen
Ihr Profil
- Abschluss eines für die Verwendung in Betracht kommenden künstlerischen Master-(Diplom)Studiums oder Nachweis einer diesem Master-(Diplom-)Abschluss vergleichbaren künstlerischen Eignung. Dieser Nachweis ist durch Bescheinigung einer mindestens dreijährigen einschlägigen Tätigkeit entweder auf Basis eines Dienstverhältnisses oder als selbständig tätige*r Künstler*in zu erbringen.
- Beherrschung der Spieltechniken elektronischer Tasteninstrumente im Jazzbereich (Synthesizer, Rhodes-Piano, Hammond, …)
- Sounddesign
- MIDI Kenntnisse
- Sehr gute Kenntnisse im Bereich der elektronischen Klangerzeugung und -verarbeitung (Subtraktive Synthese, Additive Synthese, FM)
- Funktionsweise und Anwendung von Effektprozessoren
- Routine im Umgang mit Pro Tools und Ableton Live
- Erfahrung in computerunterstützter Musikproduktion
- Fähigkeiten ein Ensemble im Jazzbereich zu leiten
- Lehrerfahrung im tertiären Bereich bzw. didaktisch-pädagogische Erfahrung erwünscht
- Sensibilität im Umgang mit Gender, Diversität und Nachhaltigkeit
Hingewiesen wird darauf, dass für eine allfällige einvernehmliche Verlängerung auf unbestimmte Zeit Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf Niveau B2 Voraussetzung sind.
Vertrag: vorläufig auf 2 Jahre befristet, mit Option auf einvernehmliche Verlängerung
Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 35 % einer Vollzeitbeschäftigung.
Das Beschäftigungsausmaß kann bedarfsbedingt einvernehmlich erhöht werden.
Entlohnung: Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.300,18 brutto (14x jährlich, Einstufung nach § 26 Universitäten-KV) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.
Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.
Personen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen, die die geforderten Qualifikationskriterien erfüllen, werden ausdrücklich zur Bewerbung eingeladen.
Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung samt Unterlagen an: bewerbung@kug.ac.at
Ende der Bewerbungsfrist: 7. Mai 2025
Geschäftszahl: 54/25
Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung der Reise- und Aufenthaltskosten, die durch das Aufnahmeverfahren entstanden sind.
Für das Rektorat
Georg Schulz