Senior Artist für Schlagzeug, Rhythmusgruppenschulung, Lehrpraxis und Didaktik

Senior Artist für Schlagzeug, Rhythmusgruppenschulung, Lehrpraxis und Didaktik (w/m/d)  am Institut Jazz

 

Dienstbeginn:                                Wintersemester 2025/26

Entgeltliche Einschaltung

Beschäftigungsausmaẞ:              Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 35 % einer Vollzeitbeschäftigung

Ende der Bewerbungsfrist:         16.07.2025

IHRE AUFGABEN

·      Unterricht an den Instituten „Blas- u. Schlaginstrumente“, „Musik in der Gesellschaft: Pädagogik – Vermittlung – Therapie (IMiG)“ und „Jazz“ in den Fächern

a.      Schlagzeug (Jazz, Pop)

b.      Lehrpraxis Schlagzeug Jazz

c.       Didaktik des Schlagzeugs (Jazz, Pop)

d.      Jazz-Rhythmusgruppenschulung

e.      Gruppenunterricht in World Percussion (zB African, Afro-Cuban, Brazilian)

·      Selbständige Durchführung von Lehrveranstaltungen und Abhaltung von Prüfungen

·      Selbständige künstlerische Tätigkeiten

·      Betreuung von Studierenden

·      Mitarbeit bei Aufgaben in Entwicklung u. Erschließung der Künste u. bei Lehraufgaben, die der Organisationseinheit, der sie zugewiesen sind,       obliegen

·      Mitarbeit bei Prüfungen

·      Mitarbeit an Organisations- und Verwaltungsaufgaben sowie an Evaluierungsmaßnahmen

IHR PROFIL

·      Abschluss eines für die Verwendung in Betracht kommenden künstlerischen Master-(Diplom)Studiums oder Nachweis einer diesem Master-(Diplom-)Abschluss vergleichbaren künstlerischen Eignung. Dieser Nachweis ist durch Bescheinigung einer mindestens dreijährigen einschlägigen Tätigkeit entweder auf Basis eines Dienstverhältnisses oder als selbständig tätige*r Künstler*in zu erbringen.

·      Aktive professionelle künstlerische Laufbahn

·      Lehrerfahrung und aktuelle Lehrtätigkeit an Musikschulen

·      Hervorragende pädagogische und didaktische Eignung

·      Abhaltung von Unterricht auf Deutsch und Englisch

·      Sensibilität im Umgang mit Gender, Diversität und Nachhaltigkeit

Hingewiesen wird darauf, dass für eine allfällige einvernehmliche Verlängerung auf unbestimmte Zeit Kenntnisse der deutschen Sprache zumindest auf Niveau B2 Voraussetzung sind.

UNSERE BENEFITS

·      Ein abwechslungsreiches Aufgabengebiet

·      Ein dynamisches Arbeitsumfeld mit angenehmem Arbeitsklima

·      Attraktive Räumlichkeiten und ausgezeichnete infrastrukturelle Ausstattung

·      Hervorragende Medien- und Instrumentenausstattung

·      Internationalität

·      Zahlreiche interne sowie externe Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten

·      Großes Angebot an vielfältigen universitären Kulturveranstaltungen

·      Gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie Kooperation mit Kinderbetreuungseinrichtungen

·      Gute öffentliche Verkehrsanbindung

·      Klimafreundliche Mobilitätsförderung (Zuschüsse, Uni-Fahrrad)

·      Betriebliche Gesundheitsförderung

·      Der Standort bietet eine hohe Lebens- und Wohnqualität sowie ein reges Kulturleben

Vertrag

·      Das Arbeitsverhältnis ist auf 2 Studienjahre mit Option auf einvernehmliche Verlängerung befristet.

·      Beschäftigungsausmaß: Teilzeitbeschäftigung im Ausmaß von 35 % einer Vollzeitbeschäftigung.
Das Beschäftigungsausmaß kann bedarfsbedingt einvernehmlich erhöht werden.

·      Entlohnung: Das monatliche Mindestentgelt für diese Verwendung beträgt derzeit € 1.300,18 brutto (14x jährlich, Einstufung nach § 26 Universitäten-KV) und kann sich allenfalls auf Basis der kollektivvertraglichen Vorschriften durch die Anrechnung tätigkeitsspezifischer Vorerfahrungen erhöhen.

Die Kunstuniversität Graz strebt eine Erhöhung des Frauenanteils beim künstlerischen und wissenschaftlichen Personal an und fordert deshalb qualifizierte Frauen ausdrücklich zur Bewerbung auf. Im Falle einer Unterrepräsentanz werden Frauen bei gleicher Qualifikation vorrangig aufgenommen.

Wir freuen uns auf Ihre schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben, Lebenslauf und Zeugnissen unter Angabe der Geschäftszahl 83/25.

Bewerbung an die Emailadresse: bewerbung@kug.ac.at

Die Bewerber*innen haben keinen Anspruch auf Abgeltung aufgelaufener Reise- und Aufenthaltskosten, die aus Anlass des Aufnahmeverfahrens entstanden sind.

Für das Rektorat

Georg Schulz

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