Chor-Sängerin Stimmfach 2. Alt

Das Landestheater Linz und das Bruckner Orchester Linz sind in der OÖ. Theater und Orchester GmbH (TOG) zusammengefasst. Mit mehr als 350.000 Besucher:innen und mehr als 800 Mitarbeiter:innen ist das Unternehmen eine der größten Kultureinrichtungen Österreichs.

Für unseren Chor suchen wir ab Dezember 2025 / Jänner 2026 eine

CHOR-SÄNGERIN STIMMFACH 2. ALT

Entgeltliche Einschaltung

KARENZVERTRETUNG MIT HALBER DIENSTVERPFLICHTUNG 

VORSINGTERMINE nach Vereinbarung ab Mitte November 

SIE bieten uns

  • hervorragende stimmliche Qualität
  • gute Beherrschung der deutschen Sprache (mindestens Niveau B1)
  • gute Fähigkeiten in Gehörbildung und Rhythmus

Vorzubereitende Arien und Chorstellen für das Vorsingen:

  • Freie Wahl aus Folgenden Arien:
    • Oh, schöne Jugendtage – Kienzl (Der Evangelimann)
    • Re dell’abisso – Verdi (Un ballo in maschera)
    • Samson, recherchant ma présence – S.Saens (Samson et Dalila)
  • Weitere drei Arien nach Wahl
  • Von den Pflicht- und Wahl-Arien muss eine Arie in deutscher Sprache gesungen werden!
  • Chorstellen
    • Verdi – Requiem: Chor – Nr. 7 „Libera me Domine“
    • Bizet – Carmen: Chor – Nr.4 „Dans l’air nous suivons”
    • Wagner – Der Fliegender Holländer: Chor aus 2. Akt ab „Ach! Wo weilt sie“ S. 105 bis S.115 (Edition Peters)
    • Leoncavallo – Pagliacci: 1. Akt Z. 1 bis 6 „Son qua!“ (bitte 2. Sopran lernen)
  • Prima Vista singen

Die Chorstellen stehen als Download auf der Website zur Verfügung: www.landestheater-linz.at/Über uns/Offene Stellen

Das Monats-Entgelt beträgt derzeit lt. KV mind. € 3.047,67 brutto (für volle Dienstverpflichtung), 14 x jährlich.

Wir freuen uns auf Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit Betreff „Chor 2. Alt“ bis spätestens 31. Oktober 2025 ausschließlich per E-Mail an Martin Schönbauer (schoenbauer@landestheater-linz.at).

Im Anschluss erhalten Sie eine Einladung. Diese muss von Ihnen neuerlich bestätigt werden – erst mit dieser neuerlichen Bestätigung Ihrerseits gilt Ihre Anmeldung als fixiert. Fahrtspesen im Zusammenhang mit der Bewerbung können nicht erstattet werden.

Wir weisen höflich darauf hin, dass Kosten im Zusammenhang mit dieser Bewerbung nicht übernommen werden.

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