Auslandsstipendium des Bundesministeriums für KulturarbeiterInnen / -managerInnen

Seit 2014 bietet die Abteilung 7 ein Auslandsstipendium an, im Gegenzug gibt es das Trainee-Stipendium nicht mehr. Für das Auslandsstipendium muss man ansuchen, es wird nicht ausgeschrieben. Ziel ist Erweiterung der Kompetenzen und Handlungsspielräume von KulturmanagerInnen durch Weiterbildung in einem ausländischen Kulturzentrum.

Einreichberechtigt sind Einzelpersonen mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder deren Lebens- und Arbeitsinteressen nachweislich seit mindestens drei Jahren überwiegend in Österreich liegen, wenn sie einen einschlägigen Studienabschluss nachweisen können oder sie eine vergleichbare Ausbildung oder Berufserfahrung nachweisen können, sie mindestens eine dreijährige Berufserfahrung im Bereich Kulturmanagement / Kulturarbeit nachweisen können und sie nicht immatrikuliert sind.

Einreichen: laufend / www.bmukk.gv.at

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