Musikschullehrer*innen – Fach Gesang
- Landesmusikschule Obernberg am Inn – Karenzvertretung, Teilzeit mit voraussichtlich 6 Wochenstunden
- Landesmusikschule Peuerbach – befristete Verwendung, Teilzeit mit voraussichtlich 7 Wochenstunden
- Landesmusikschule Vöcklabruck – Karenzvertretung, Teilzeit mit voraussichtlich 6 Wochenstunden, Unterricht auch im Fach Singschule
Nähere Informationen entnehmen Sie dem Weblink.
Das erwartet Sie
- Unterrichtstätigkeit im Fach Gesang (Klassisch); einzeln oder in Gruppen
- Vorbereitung der Schüler/innen auf Auftritte, Prüfungen und Wettbewerbe
- grundsätzliche Aufgaben einer Musikschule, wie z.B. Organisation von Vortragsabenden, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Schulprojekten, Themen der Öffentlichkeitsarbeit etc.
- fallweise Kooperationen mit anderen Schultypen (z.B. Volksschule) und Musikverbänden
Das bringen Sie mit
Ausbildung
- pädagogisches Bachelor-, Magister-/Masterstudium bzw. staatliche Lehrbefähigung für Gesang (Klassisch bzw. Jazz Pop Rock) oder
- künstlerisches Bachelor-/Magister-/Masterstudium bzw. künstlerisches Diplom eines Konservatoriums für Gesang (Klassisch bzw. Jazz Pop Rock) oder
- laufendes Studium der zuvor angeführten Studienrichtungen (Absolvierung von mindestens der Hälfte der erforderlichen ECTS bis 31. Jänner 2025)
Fachlich
- pädagogisches Geschick sowie Kenntnisse der gängigen Unterrichtsliteratur und des allgemein gültigen Lehrplans für Musikschulen
- Unterrichtserfahrungen sind von Vorteil
Persönlich
- freundliches und sicheres Auftreten sowie sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
- wertschätzender Umgang sowie Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
- selbstständig, initiativ sowie ziel- und lösungsorientiert
- empathisch und teamfähig
- Kenntnis der regionalen Musik- und Kulturszene dieser Landesmusikschulen ist von Vorteil, die
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen wird vorausgesetzt
- Bereitschaft zu flexiblem Arbeitseinsatz, wie z.B. im Bedarfsfall Übernahme von kurzfristigen Vertretungen
Gehalt
Entlohnungsschema IL oder IIL bzw. IIL-msl der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung i.d.g.F.
Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung