Musikschullehrer*innen – Fach Gesang

  • Landesmusikschule Obernberg am Inn – Karenzvertretung, Teilzeit mit voraussichtlich 6 Wochenstunden
  • Landesmusikschule Peuerbach – befristete Verwendung, Teilzeit mit voraussichtlich 7 Wochenstunden
  • Landesmusikschule Vöcklabruck – Karenzvertretung, Teilzeit mit voraussichtlich 6 Wochenstunden, Unterricht auch im Fach Singschule

Nähere Informationen entnehmen Sie dem Weblink.

Das erwartet Sie

  • Unterrichtstätigkeit im Fach Gesang (Klassisch); einzeln oder in Gruppen
  • Vorbereitung der Schüler/innen auf Auftritte, Prüfungen und Wettbewerbe
  • grundsätzliche Aufgaben einer Musikschule, wie z.B. Organisation von Vortragsabenden, Mitarbeit in Arbeitsgruppen und Schulprojekten, Themen der Öffentlichkeitsarbeit etc.
  • fallweise Kooperationen mit anderen Schultypen (z.B. Volksschule) und Musikverbänden

Das bringen Sie mit

Ausbildung

  • pädagogisches Bachelor-, Magister-/Masterstudium bzw. staatliche Lehrbefähigung für Gesang (Klassisch bzw. Jazz Pop Rock) oder
  • künstlerisches Bachelor-/Magister-/Masterstudium bzw. künstlerisches Diplom eines Konservatoriums für Gesang (Klassisch bzw. Jazz Pop Rock) oder
  • laufendes Studium der zuvor angeführten Studienrichtungen (Absolvierung von mindestens der Hälfte der erforderlichen ECTS bis 31. Jänner 2025)

Fachlich

  • pädagogisches Geschick sowie Kenntnisse der gängigen Unterrichtsliteratur und des allgemein gültigen Lehrplans für Musikschulen
  • Unterrichtserfahrungen sind von Vorteil

Persönlich

  • freundliches und sicheres Auftreten sowie sehr gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • wertschätzender Umgang sowie Freude an der Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen
  • selbstständig, initiativ sowie ziel- und lösungsorientiert
  • empathisch und teamfähig
  • Kenntnis der regionalen Musik- und Kulturszene dieser Landesmusikschulen ist von Vorteil, die
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit den vorhandenen Einrichtungen wird vorausgesetzt
  • Bereitschaft zu flexiblem Arbeitseinsatz, wie z.B. im Bedarfsfall Übernahme von kurzfristigen Vertretungen

Gehalt
Entlohnungsschema IL oder IIL bzw. IIL-msl der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung i.d.g.F.
Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung

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